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Unterschätzter Lebensretter

Die jährliche Inspektion und Wartung der Rauchmelder ist sinnvoll und notwendig, um die Funktionsbereitschaft des Melders zu testen. Der Rauchmelder ist entsprechend der Bedienungsanleitung je nach Herstellerangaben einer Funktionskontrolle zu unterziehen.

Dazu gehört mindestens eine Kontrolle, ob die Raucheindringöffnungen frei sind (z. B. Abdeckungen, Verschmutzung durch Flusen und Stäube), ob eine funktionsrelevante Beschädigung des Rauchwarnmelders vorliegt und ob die Umgebung von 0,5 m um den Rauchwarnmelder frei von Hindernissen (z. B. Einrichtungsgegenstände) ist, die das Eindringen von Brandrauch in den Rauchwarnmelder behindern. 
Wird eine Verschmutzung der Raucheindringöffnungen festgestellt, so sind diese nach Herstellerangaben zu reinigen. 
Weist der Rauchwarnmelder eine funktionsrelevante Beschädigung auf, so ist er auszutauschen.

Ist der erforderliche Freiraum um den installierten Rauchwarnmelder nicht gegeben, so muss der Montageort überprüft und ggf. neu festgelegt werden oder Einrichtungsgegenstände, die sich zu nahe am Rauchwarnmelder befinden, müssen entfernt werden.
Über die Prüfeinrichtung des Rauchwarnmelders muss die Funktion überprüft werden, die zur akustischen Warnung den akustischen Signalgeber und ggf. die optische Individualanzeige des Rauchwarnmelders aktiviert. 


Wird bei einem batteriebetriebenen Rauchwarnmelder bei einem probeweise aktivierten Alarm der akustische Signalgeber nicht aktiviert, so ist die Batterie des Rauchwarnmelders zu ersetzen. Ist der Rauchwarnmelder nach Batteriewechsel nicht funktionsfähig, muss er ersetzt werden. Bei Rauchwarnmeldern mit nicht austauschbaren Batterien ist der Rauchwarnmelder auszuwechseln.